Vorständin
Ein hauptamtlicher Vorstand bzw. eine Vorständin führt die Geschäfte des Verbandes. Der Vorstand bzw. die Vorständin vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich und ist allein vertretungsberechtigt. Die Vorständin des Paritätischen Bremen ist seit 1. August 2023 Birgitt Pfeiffer.
- Vita Birgitt Pfeiffer (PDF)
- Details §10 der Satzung (PDF)
Verbandsrat
Für grundsätzliche Fragen und die sozialpolitische Ausrichtung des Verbandes ist der Verbandsrat verantwortlich. Die Verbandsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der ehrenamtlich tätige Verbandsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens 12 Personen. Er soll grundsätzlich mindestens zu einem Drittel mit Frauen und mindestens zu einem Drittel mit Männern besetzt sein. Der Verbandsrat wählt aus seiner Mitte das Präsidium, also den Vorsitzenden des Verbandsrats und zwei Stellvertreter*innen. Auf der Mitgliederversammlung am 13.11.2024 wurde Dr. Joachim Schuster zum neuen Vorsitzenden gewählt, nachdem Dr. Hermann Schulte-Sasse sein Amt altersbedingt niedergelegt hatet. Stellvertretende Vorsitzende des Verbandsrates sind Heidi Mergner und Moritz Muras.
Weitere Informationen in §8 der Satzung (PDF).
Aktuell besteht der Verbandsrat aus folgenden Personen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Robert Bau
Elbe-Weser Welten - Svenja Böning
Hoppenbank e. V. - Dr. Matthias Bonkowski
Sozialwerk der Freien Christengemeinde e.V. - Hellena Harttung
Ortsamtsleiterin Mitte/östliche Vorstadt - Jürgen Lehmann
Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Bremen (ASB) - Maren Maetze
EPSYMO e. V. - Heidi Mergner (stellv. Vorsitzende)
Initiative zur Sozialen Rehabilitation e.V. - Moritz Muras (stellv. Vorsitzende)
Bremer Werkgemeinschaft GmbH - Dr. Anas Nashef
Autismus Therapiezentren Bremerhaven - Felix Schauppner
Bremer Heimstiftung - Danja Schönhöfer
Refugio e. V. - Dr. Joachim Schuster, Verbandsratsvorsitzender
www.joachim-schuster.eu
(Stand: 14. November 2024)
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt und tagt unter der Leitung des oder der Vorsitzenden des Verbandsrats. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über
- die grundsätzlichen Zwecke des Verbands nach § 2
- die Wahl des Verbandsrats nach § 8 Abs. 1
- die Beitragsordnung nach § 5
- Satzungsänderungen nach § 11
Details und weitere Aufgaben siehe §7 der Satzung
Die letzte Mitgliederversammlung fand am 18. November 2026 statt.